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Autorin Cornelia Franz zur Autorenlesung an der BSO

Lesen bringt uns zum Lachen. Lesen kann uns auch zum Weinen bringen. Lesen eröffnet Horizonte, die man zuvor nicht kannte. Lesen kann Ruhe geben zu Zeiten von Unruhe und Hektik – Welten, die uns Kraft geben, wenn wir selbst nur wenig davon besitzen.

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Und wo kann Lesen einer höheren Bedeutung zugeschrieben werden als in einer Schule? Die Bedeutung von Lektüre in einer Zeit des schnellen Wechsels und Wandels nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich ab und dieser Entwicklung entgegenzuwirken sollte unser Ziel sein.

Weiterlesen: Eine Reise in Phantasiewelten… 

Der Vorlesewettbewerb an der Blumensteinschule

Auf Vieles mussten wir verzichten. Zahlreiche Momente des Lachens, Feierns und Fröhlich seins bildeten im Jahreszyklus ein ersehntes Pendant zu dem alltäglichen schulischen Arbeitsstress. Erlaubt man sich einen Blick in die Hausaufgabenhefte nicht nur der Schüler, sind es gerade diese Daten, die auf besondere Weise eye catchend hervorgehoben sind. Wir waren es gewohnt uns regelmäßig zu besonderen Events zusammenzufinden, die uns als Schulgemeinde so eng miteinander verbunden haben – auch über den Schulabschluss hinaus. Die Zeiten der Pandemie fordern einige Entbehrungen ein – Sternschnuppenaugenblicke mussten leider häufig den notwendigen Distanzanforderungen weichen, um uns und unsere Mitmenschen zu schützen. Umso bedeutungsvoller sind die Highlights des Schuljahres, die noch – wenn auch in abgewandelter Weise – stattfinden dürfen.

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Weiterlesen: Sehnsucht nach einem „Ach war das schön!“ gestillt! 

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz als auch der Neuregelung der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung gilt Folgendes für uns als Schule:

  1. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021, innerhalb des Schulgebäudes auch am Sitzplatz.
  2. Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen. Diese müssen auch weiterhin für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht nach Auftreten eines Coronafalls in der Klasse oder Lerngruppe). Rechtzeitig zum 2. Schulhalbjahr erhalten alle Schulen eine Neuauflage des Testhefts.
  3. Nach wie vor können die Gesundheitsämter unabhängig von den in diesem Schreiben dargelegten landesweiten Regelungen je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulträgern und den Staatlichen Schulämtern anordnen.

- eure Schulleitung - 

Liebe Eltern,

auf Grund der steigenden Infektionszahlen haben wir in Absprache mit dem Schulamt kurzfristig entschieden, unseren 1. Infosamstag (20.11.2021) und den Elternsprechtag (25.11.2021) leider nicht in Präsenz durchzuführen.

Infosamstag: Bitte informieren Sie sich über den Button "Wichtige Informationen über den Jahrgang 5" links oben auf unserer Homepage und merken Sie sich unseren 2. geplanten Termin am 29.01.2022 vor! Gerne stehen wir Ihnen auch per Telefon oder E-Mail zur Verfügung! Weitere Informationen finden Sie -> hier

Elternsprechtag: Um Sie über den aktuellen Leistungsstand Ihres Kindes zu informieren und Ihnen für Fragen zur Verfügung zu stehen, werden wir ähnlich wie im vergangenen Schuljahr verfahren:

  1. Bis zum 22.11.21 informieren die Fachlehrer ihr Kind über den aktuellen Leistungsstand. Diese Zwischennoten sollen die Schüler in ihrer Notenübersicht im HA-Heft eintragen.
  2. Die Klassenlehrer und die Fachlehrer geben Ihnen in den nächsten Tagen über einen Eintrag im HA-Heft Bescheid, wenn sie ein Gespräch mit Ihnen wünschen.
  3. Die Eltern können ebenfalls über diesen Mitteilungsweg (HA-Heft) Gesprächstermine mit gewünschten Lehrkräften und den Sozialarbeitern vereinbaren!
  4. Die Gespräche finden telefonisch oder über MS Teams statt.
  5. Die Schule favorisiert eine Terminvereinbarung für den 25.11.21, in der Zeit von 15.30-19.30 Uhr.

Ich bitte um Verständnis für die kurzfristige Organisationsänderung und wünsche Ihnen dennoch zielführende Gespräche.

Abschließend bitte ich Sie um Mithilfe beim Nachweis des Masernimpfschutzes. Auch wenn vereinzelt schon ein Nachweis in Kopie erbracht wurde, sind die Schulen verpflichtet, sich den Impfausweis mit entsprechendem Eintrag im Original vorlegen zu lassen. Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

- Ihre Schulleiterin -

In Ergänzung zum letzten Elternbrief des hessischen Kultusministeriums hat die hessische Landesregierung aufgrund der aktuellen pandemischen Situation eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, welche ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt.

Für den Schulbereich bedeutet dies Folgendes:

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen. Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.

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