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Info NVV Ticket

Bei Fragen zum Schülerticket:
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In Ergänzung zum letzten Elternbrief des hessischen Kultusministeriums hat die hessische Landesregierung aufgrund der aktuellen pandemischen Situation eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, welche ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt.

Für den Schulbereich bedeutet dies Folgendes:

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen. Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.

Liebe Eltern,

anbei finden Sie das Schreiben unseres Hessischen Kultusministers zum Schulbetrieb ab dem 08.11.2021

->hier

Wie in den vergangen Elternabenden schon bekannt gegeben, findet am kommenden Freitag (12.11.2021) ein pädagogischer Tag an der Blumensteinschule statt. An diesem Tag erhalten die Schüler Aufgaben für die häusliche Erledigung, das heißt, es findet kein Unterricht in der Schule statt. Bitte geben Sie über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bis zum 10.11.2021 Bescheid, falls Sie für Ihr Kind (nur Jahrgang 5 und 6) ein Betreuungsangebot in der Zeit von 7.50 bis 13.05 Uhr benötigen.

Vielen Dank!

 - die Schulleitung der Blumensteinschule -

Liebe Eltern,

in wenigen Tagen steht die Entscheidung vor Ihnen:

„Welche Schulform ist die Richtige für mein Kind nach der Klasse 4“ ???

Um Ihnen und Ihrem Kind das Besondere unserer Integrierten Gesamtschule zu präsentieren, laden wir Sie ganz herzlich zu einer unserer zwei Informationsveranstaltungen ein. Erste Informationen können unserer Homepage entnommen werden. Dort finden Sie in der linken Spalte unter "Wichtig!" u. a. einen Kurzfilm, diverse Flyer und viele Antworten.

Besonders würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit Ihrem Kind unsere Schule persönlich anschauen.

Dazu haben Sie am   

Samstag, 20.11.2021 sowie am

Samstag, 29.01.2022, die Möglichkeit.

Ab 09:30 Uhr kann man sich im Foyer über verschiedene Angebote und besondere Projekte der BSO informieren.

Von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr findet für die Eltern in der Aula ein Vortrag über die schulischen Besonderheiten der Blumensteinschule statt. Die Kinder erhalten in dieser Zeit einen Einblick in verschiedene Fachbereiche der BSO.

Ab 11:00 Uhr werden gemeinsame Rundgänge durch die Schule organisiert. Abschließend stehen wir für persönliche Fragen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die an hessischen Schulen geltenden Hygienemaßnahmen im Rahmen der Coronabekämpfung. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss von Ihnen und Ihrem Kind getragen werden.

Eine aktuelle Information zum Nachweis- bzw. Testverfahren erhalten Sie ab 18.11.21 bzw. ab 27.01.22 auf unserer Homepage.

Die Blumensteinschule freut sich auf Ihren Besuch!

Ihre

Doritha Rudschewski (Schulleiterin) und Ragna Weyh (Übergangskoordinatorin 4/5)

Nach den Herbstferien, in der Zeit vom 25. Oktober bis 5. November 2021, werden zwei Präventionswochen an allen hessischen Schulen durchgeführt.

Dies bedeutet:

1. Während dieser Zeit gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen auch am Sitzplatz.

2. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Präsenzunterricht drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen. Dieser kann weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und wird im sog. Testheft vermerkt. Alternativ kann der Testnachweis auch über eines der Testzentren erfolgen. Anspruch auf einen kostenfreien Test außerhalb der Hessisches Kultusministerium Der Minister - 2 - Schule haben bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/Corona/Tests-und-Teststellen. Die Testpflicht besteht nicht für bereits vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Die regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft, die auch als Negativnachweis in der Freizeit, bspw. im Kino oder Restaurant, gilt, bleibt nach § 3 Abs. 5 CoSchuV innerhalb Hessens auch in den Ferien gültig. Sollte das Testheft bei Vorlage während der Ferien nicht akzeptiert werden, können Ihre Kinder dieses Schreiben als Bestätigung vorlegen. Allerdings steht es den Betreibern der genannten Einrichtungen aufgrund ihres Hausrechts frei, strengere Zutrittsvoraussetzungen aufzustellen; erzwingen lässt sich ein Zutritt mithilfe des Testhefts daher nicht. Wie Sie es bereits aus der Zeit nach den Sommerferien kennen, sollen die beiden Präventionswochen auch nach den Herbstferien ein Übergang sein, dem dann erneut Lockerungen an unseren Schulen folgen sollen. So haben wir es uns vorgenommen und sind zuversichtlich, dass die pandemische Lage dies ab 8. November 2021 zulassen wird. Konkret sollen nach den Präventionswochen die Schülerinnen und Schüler die Maske am Sitzplatz wieder abnehmen dürfen, sofern sich die pandemische Lage bis dahin nicht grundlegend verschlechtert. Über die ab dem 8. November 2021 greifenden Regelungen werden wir Sie nach deren Erlass im Einzelnen rechtzeitig informieren. Abschließend möchte ich Sie nochmals auf die Impfmöglichkeit für Kinder ab 12 Jahren hinweisen. Die Kinder- und Jugendärzte beraten Sie dazu gerne. Ich wünsche Ihnen schöne und erholsame Ferien und danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Nur gemeinsam können wir den Infektionsschutz an unseren Schulen auch in den Herbstund Wintermonaten aufrechterhalten und damit Stück für Stück zur Normalität zurückkehren.

Den vollständigen Elternbrief des Kultusmisteriums finden Sie ->hier

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